Inkassogesellschaft: Der Begriff Inkassogesellschaft ist eine gewerbliche Institution, die sich um den Forderungseinzug für Mandanten kümmert. Allerdings wird in der Praxis dieser Begriff nicht mehr verwendet, man spricht in diesem Fall von einem Inkassounternehmen. In einigen Firmenbezeichnungen findet der Begriff allerdings noch Verwendung.
Inkassokontor: Bei der Firmierung Inkassokontor handelt es sich um einen veralteten Begriff, der so nicht mehr in der heutigen Zeit verwendet wird. Einige Inkassounternehmen führen ihn jedoch noch in ihrem Firmennamen fort. Unter dem Inkassokontor versteht man ein Inkassounternehmen, das gewerblich den Forderungseinzug für Unternehmen übernimmt.
Inkassoservice: In der Vergangenheit gab es für ein Inkassounternehmen verschiedene Begriffe wie z.B. Inkassoservice, Inkassokontor oder auch Inkassobüro. Die Bezeichnung Inkassounternehmen hat sich allerdings durchgesetzt. Darunter wird ein gewerblich geführtes Unternehmen verstanden, dass sich mit dem Geschäftsfeld des Einzugs offener Forderungen beschäftigt.
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