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Glossar
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Kosten
G I K V

Gerichtskosten

Veröffentlicht am 20. Januar 2017 von
Gerichtskosten: Gerichte erheben in Deutschland Gebühren für ihre Tätigkeit. Diese werden Gerichtskosten genannt. Sie fallen z.B. in gerichtlichen Verfahren an. Die Basis ihrer Berechnung ist das Gerichtskostengesetz sowie die Kostenordnung.  
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Inkassogebühren

Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von
Inkassogebühren: Unter Inkassogebühren versteht man die Gebühren, die einem Schuldner belastet werden, wenn für den Einzug seiner Forderung durch den Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt worden ist. Voraussetzung für die Berechnung an den Schuldner ist, dass sich dieser in Verzug befindet. Dann muss dieser den Verzugsschaden begleichen (§286 Abs. 1 BGB). Die Höhe der Inkassogebühren richten
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Kostenerstattungsanspruch

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Kostenerstattungsanspruch: Beim Kostenerstattungsanspruch handelt es sich um den Anspruch des Gläubigers auf Ersatz seiner entstandenen Kosten, die durch die eigene Forderungsbeitreibung selbst oder z.B. durch ein Inkassounternehmen verursacht worden sind.
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Verzugsschaden

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Verzugsschaden: Entstehen dem Gläubiger Kosten, die der Schuldner durch seinen Zahlungsverzug verursacht hat, hat der Gläubiger gemäß §286 BGB das Recht, sich den Schaden vom Schuldner erstatten zu lassen. Damit sind insbesondere Kosten wie z.B. für die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder der eigene Forderungsbeitreibung gemeint. Der Gläubiger hat allerdings nach §254 Abs. 2 BGB eine
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Kontakt

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Personalabteilung
Eduard-Pestel-Str. 7
49080 Osnabrück
E-Mail an jobs@adu-inkasso.de

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