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Lohnpfändung
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Arbeitseinkommen pfänden

Veröffentlicht am 16. Januar 2017 von
Arbeitseinkommen pfänden: Liegt ein vollstreckbarer Titel gegen einen Schuldner vor, kann der Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung das Einkommen direkt beim Arbeitgeber pfänden. Er benötigt dafür einen vom Amtsgericht erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Hierbei sind jedoch die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen. Damit ist die Einkommenspfändung die häufigste Form der Pfändung.  
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Lohnpfändungstabelle

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Lohnpfändungstabelle: Zur Bearbeitung einer Lohnpfändung ist die Lohnpfändungstabelle ein hilfreiches Instrument, da sich aus ihr das pfändbare Einkommen ergibt. Sie berücksichtigt die festgelegten Pfändungsfreigrenzen und Kriterien wie z.B. die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen, die mit dem Schuldner in einem Haushalt leben.
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Kontakt

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Personalabteilung
Eduard-Pestel-Str. 7
49080 Osnabrück
E-Mail an jobs@adu-inkasso.de

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