Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz)
Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz): Für Kapitalgesellschaften wird die Regelinsolvenz durchgeführt. Sofern einem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit droht, ist ein rechtzeitiger Kontakt und eine mögliche Einigung mit den Gläubigern zu forcieren. Ergibt sich eine Einigung, verzichten die Gläubiger in der Regel auf einen Teil ihrer Forderung, damit sie wenigstens etwas an Geld zurückerhalten und die Forderungen nicht ggf. komplett