Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz):

Für Kapitalgesellschaften wird die Regelinsolvenz durchgeführt. Sofern einem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit droht, ist ein rechtzeitiger Kontakt und eine mögliche Einigung mit den Gläubigern zu forcieren. Ergibt sich eine Einigung, verzichten die Gläubiger in der Regel auf einen Teil ihrer Forderung, damit sie wenigstens etwas an Geld zurückerhalten und die Forderungen nicht ggf. komplett ausbuchen müssen. Wenn die außergerichtliche Einigung nicht greift, kann das Insolvenzverfahren beantragt werden.  Ein Unternehmer, der trotz anhaltender Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag stellt, macht sich strafbar. Das Verfahren ist zunächst vorläufig eröffnet. Ein vom Gericht eingesetzter Insolvenzverwalter überprüft die verbliebenen Unternehmenswerte. Ist noch genügend Verteilungsmasse vorhanden, wird das Verfahren endgültig eröffnet.