Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz):
Wenn Privatpersonen in die Insolvenz gehen, spricht man von der Verbraucherinsolvenz. Hierbei umfasst sind auch die Kleingewerbetreibenden und Freiberufler. Bei der Verbraucherinsolvenz wird ein vereinfachtes Insolvenzverfahren angewendet. Zu Beginn muss der Schuldner sich um eine außergerichtliche Schuldenregulierung bemühen und eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern anstreben. Ist dies nicht erfolgreich, greift das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren. Hierbeit ist der erste Schritt nochmals der Versuch der Einigung mit den Gläubigern. Bleibt auch dieser Versuch erfolglos, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Im Anschluss an das Insolvenzverfahren schließt sich die Wohlverhaltensperiode an, welche derzeit sechs Jahre dauert. Nach dieser Periode werden die restlichen Schulden dem Schuldner erlassen.