Insolvenzplan:
Ein Insolvenzplan regelt, ggf. entgegen der gesetzlichen Vorgaben, wie und auf welche Weise die unterschiedlichen Gläubiger mit ihren Forderungen abgegolten werden und daraus ergibt sich dementsprechend, wie die Insolvenzmasse verwertet wird. Enthalten sind im Insolvenzplan die Möglichkeiten und Konsequenzen einer Sanierung, Zerschlagung oder auf eines Verkaufs des Unternehmen. Er besteht aus zwei Teilen. Der erste, darstellende Teil beschreibt die Ziele und Maßnahmen, die bereits ergriffen worden sind bzw. noch getroffen werden müssen, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Das Ergebnis eines Zerschlagens, eines Verkaufs oder einer Sanierung des Unternehmens wird zahlenmäßig dargestellt. Der zweite, gestaltende Teil enthält die Änderungen der Rechtsstellung der beteiligten Gläubiger, insbesondere die vorgesehenen Beschränkungen der Gläubigerrechte. Über den Insolvenzplan stimmen alle Gläubiger ab, das Gericht bestätigt darauf den Plan und die im ersten Teil beschriebenen Maßnahmen werden eingeleitet.