Insolvenzdelikte:

Treten Straftaten im Zusammenhang mit der Eröffnung oder Durchführung einer Insolvenz auf, sind dies Insolvenzdelikte. Dies können z.B. der Bankrott sein, wo der Schuldner mutwillig eine Überschuldung hervorruft. Hier gibt es verschiedene Tatbestände, die im Gesetz entsprechend geregelt sind. Es werden Haftstrafen oder Geldstrafen ausgesprochen.

 

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