Insolvenzantrag:

Der Insolvenzantrag kann vom Schuldner oder auch vom Gläubiger bei Gericht beantragt werden und eröffnet das Insolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren hat das Ziel, ein zahlungsunfähiges Unternehmen zu sanieren oder falls eine Sanierung nicht möglich ist zu liquidieren. Es wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Geschäft für den Schuldner führt und das verbleibende Vermögen überwacht. Jeder Gläubiger muss seine Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

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