Insolvenzverfahren:

Wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson erkennbar seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, wird dieser Mangel an Zahlungsmitteln als Insolvenz bezeichnet. Es wird im Insolvenzverfahren zwischen der Regel- und Verbraucherinsolvenz unterschieden. Sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner können die Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht (Letzter Wohnsitz des Schuldners) beantragen.

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