Schuldenbereinigungsverfahren, gerichtliches:

Wenn es innerhalb eines außergerichtlichen Einigungsversuchs zu keiner Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner kommt, so kann der Schuldner den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Parallel dazu muss er allerdings einen Antrag auf die entsprechende Restschuldbefreiung bei Gericht stellen. Die Verbraucherinsolvenz gilt dann als vorläufig eröffnet.

 

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