Schuldenbereinigungsverfahren, außergerichtliches:
Hat der Schuldner eine offene Forderung, muss er als erstes den Versuch der außergerichtlichen Einigung mit dem Gläubiger vornehmen. Dies kann bspw. durch eine Ratenzahlung oder Stundung erfolgen. In der Regel werden Schuldner dabei von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt unterstützt. Erfolgt dieser außergerichtliche Einigungsversuch nicht, kann im weiteren Verlauf eine gerichtliche Einigung und entsprechende Restschuldbefreiung nicht erfolgen. Damit ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan umgesetzt wird, haben alle Gläubiger diesem zuzustimmen. Hält sich der Schuldner an alle Vorgaben des Plans, ist er am Ende der darin definierten Zeitspanne schuldenfrei.