Vergleich:

Durch einen Vergleich wird ein Streit zwischen zwei Parteien einvernehmlich niedergelegt. Der Vergleich kann sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Prozess geschlossen werden. Die Gerichte in Deutschland sind daran gehalten, in einem Verfahren eine gütliche Einigung zu erzielen, sodass es häufig vorkommt, dass vor Gericht Vergleichsvorschläge eingebracht werden.

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