Verbraucherinsolvenzverfahren:
Von einer Verbraucherinsolvenz können sowohl Privatpersonen als auch Kleingewerbetreibende oder Freiberufler betroffen sein. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, welches dreistufig angelegt ist. Zu Beginn ist der Schuldner verpflichtet, sich um eine außergerichtliche Schuldenregulierung zu bemühen und sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Dies kann z.B. durch eine Ratenzahlung oder auch einen Teilerlass erfolgen. Wenn dieses Vorgehen nicht erfolgreich verläuft, tritt das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren in Kraft, bei dem das Gericht zunächst nochmals den Schritt der Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner geht. Ist auch jetzt keine Einigung möglich, wird die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen. Ist diese Entscheidung positiv, erfolgt die Durchführung des vereinfachten Insolvenzverfahrens. Im Anschluss an das Insolvenzverfahren grenzt direkt die sechsjährige Wohlverhaltenszeit an, nach deren Ablauf die restlichen Schulden erlassen werden.