Schuldenbereinigungsverfahren, außergerichtliches
Schuldenbereinigungsverfahren, außergerichtliches: Hat der Schuldner eine offene Forderung, muss er als erstes den Versuch der außergerichtlichen Einigung mit dem Gläubiger vornehmen. Dies kann bspw. durch eine Ratenzahlung oder Stundung erfolgen. In der Regel werden Schuldner dabei von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt unterstützt. Erfolgt dieser außergerichtliche Einigungsversuch nicht, kann im weiteren Verlauf eine gerichtliche Einigung