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Schuldnerverzug

Zahlungsverzug

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Zahlungsverzug: Im Allgemeinen gilt, dass ein Schuldner einer Geldforderung automatisch nach 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Zahlungsverzug gerät, sofern in der Rechnung nichts anderes wie z.B. ein konkretes Zahlungsziel definiert ist. Eine Mahnung muss somit nicht mehr erfolgen, um einen Schuldner in Verzug zu setzen. Allerdings muss der Gläubiger den Zugang der Rechnung
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