Zahlungsverzug:
Im Allgemeinen gilt, dass ein Schuldner einer Geldforderung automatisch nach 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Zahlungsverzug gerät, sofern in der Rechnung nichts anderes wie z.B. ein konkretes Zahlungsziel definiert ist. Eine Mahnung muss somit nicht mehr erfolgen, um einen Schuldner in Verzug zu setzen. Allerdings muss der Gläubiger den Zugang der Rechnung beweisen. Aus diesem Grund empfiehlt sich dennoch eine Mahnung zu versenden, um sicher zu gehen, dass der Schuldner definitiv Kenntnis von der geforderten Leistung hat und weiß, dass er sich in Verzug befindet. Nach Ablauf der 30-Tagefrist dürfen Verzugszinsen berechnet werden. Diese liegen für Konsumenten 5% und für Unternehmen 8% über dem Basiszinssatz.