Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH

Inkasso online

  • Home
  • Geschäftsbereiche
    • Debitorenmanagement
    • Telefoninkasso
    • Vorgerichtliches Inkassoverfahren/Mahnverfahren
    • Gerichtliches Mahnverfahren
    • Vollstreckungsverfahren
    • Überwachungsinkasso
    • Bonitätsauskunft
    • Testangebot
  • Service
    • News
    • Schnittstellen
    • Partnermanagement
    • Mandantenportal
    • Schuldnerservice
    • Glossar
    • Kontakt
  • Wer wir sind
    • Forderungsmanagement
    • Philosophie
    • Unternehmensleitsätze
    • Vorteile
    • Management
    • Karriere & Jobs
Home
|
Glossar
|
Sozialhilfe

Sozialleistungen

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Sozialleistungen: Sozialhilfe ist stets unpfändbar, die weiteren Sozialleistungen richten sich nach der Pfändbarkeit danach, ob sie regelmäßig oder einmal gezahlt werden. Regelmäßige Leistungen wie z.B. Renten oder Arbeitslosengelder sind pfändbar mit der Ausnahme des Mutterschafts- und Erziehungsgeldes. Will man Kindergeld pfänden, ist dies nur für gesetzliche Unterhaltsansprüche der Kinder möglich.  
weiterlesen
Posted in

Hotline

Schuldner: +49(0)541 800 18-32
Vertrieb: +49(0)541 800 18-50
Fax: +49(0)541 800 18-55

eMail: info@inkassounternehmen.de

Allgemeiner Debitoren-
und Inkassodienst GmbH
Eduard-Pestel-Str. 7
49080 Osnabrück

© 2021 Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH
  • Home
  • Glossar
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Haftungshinweise
  • AGB
Inkassounternehmen.de verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.OkNein