Fälligkeit
Fälligkeit: Unter den Begriff der Fälligkeit versteht man denjenigen Zeitpunkt eines Anspruchs, ab dem der Gläubiger seine Leistung fordern oder auch bis wann der Schuldner seine Leistung erbringen muss. Sie ist die Basis für den Schuldnerverzeug, der in § 286 BGB geregelt ist. Die Fälligkeit kann vertraglich durch die Festlegung eines Zahlungsziels wie bspw. Fälligkeit