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Zahlungsverkehr
E I

Einzugsermächtigung

Veröffentlicht am 19. Januar 2017 von
Einzugsermächtigung: Die Einzugsermächtigung sowie der Abbuchungsauftrag sind die beiden in Deutschland gängigen Lastschriftverfahren. Im bargeldlosen Zahlungsverfahren sind die neuen Anforderungen der SEPA zu berücksichtigen. Der Zahlungsempfänger wird durch die Einzugsermächtigung angewiesen, einen definierten Betrag zu einem festgelegten Zeitpunkt von einem vorgegebenen Bankkonto abbuchen zu dürfen.
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IBAN

Veröffentlicht am 24. Januar 2017 von
IBAN: Die IBAN ist eine global gültige Nummer für ein Girokonto. Im Rahmen der SEPA-Umstellung sind die IBAN und BIC für die Kontonummer und die Bankleitzahl zur Vereinheitlichung und Vereinfachung im Zahlungsverkehr eingeführt worden.
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Hotline

Schuldner: +49(0)541 800 18-32
Vertrieb: +49(0)541 800 18-50
Fax: +49(0)541 800 18-55

eMail: info@inkassounternehmen.de

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