Einzugsermächtigung:
Die Einzugsermächtigung sowie der Abbuchungsauftrag sind die beiden in Deutschland gängigen Lastschriftverfahren. Im bargeldlosen Zahlungsverfahren sind die neuen Anforderungen der SEPA zu berücksichtigen. Der Zahlungsempfänger wird durch die Einzugsermächtigung angewiesen, einen definierten Betrag zu einem festgelegten Zeitpunkt von einem vorgegebenen Bankkonto abbuchen zu dürfen.