Erinnerung:
Verwendet man den Begriff Erinnerung im Zusammenhang mit dem Forderungsmanagement, wird darunter eine debitorische Zahlungserinnerung verstanden. Wird er im Bereich Recht verwendet, bezieht er sich darauf, dass es im Gerichtsverfahren verschiedene Rechtsbehelfe gibt, die auch als Erinnerung deklariert werden.