Factoring:

Beim Factoring übergibt ein Unternehmen Forderungen gegen ihre Schuldner an einen Factor. Dies ist üblicherweise ein Inkassounternehmen oder eine Bank. Diese Abtretung wird in einem speziellen Factoring-Vertrag festgehalten. Diese Vorgehensweise nennt man echtes Factoring und stellt den Forderungskauf dar, sodass der Factor das Risiko der Nichtbeitreibbarkeit der Forderungen übernimmt. Das Unternehmen bekommt abzüglich vorher festgelegter Beträge den Wert der Forderung ausgezahlt.

Abzugrenzen ist das echte Factoring gegenüber dem unechten. Beim unechten Factoring bleibt das Risiko der Nichtbeitreibbarkeit beim Unternehmen, sodass dieses vom Factor wieder in Anspruch genommen werden kann. Man spricht hier von einem reinen Kreditgeschäft, da der Factor durch die Gutschrift der Forderungsbeträge die Liquidität des Unternehmen sichert. Diese Dienstleistung bietet der Factor gegen festgelegte Gebühren bzw. Zinsen an.

Die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH führt derzeit weder das Factoring noch den Forderungskauf durch.