Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich zum 01.07.2017
Ab dem 01. Juli 2017 erhöht sich der pfändungsfreie Grundbetrag von 1.079,99 auf 1.139,99 Euro. Für verheiratete Schuldner steigt die Pfändungsfreigrenze auf 1.569,99 Euro. Per Gesetz können sich die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre ändern. Erstmalig wurde eine Anpassung zum 01.07.2003 durchgeführt. Alle wichtigen Zahlen und Beträge sind in der Lohnpfändungstabelle 2017 zusammengefasst. Der pfändbare Betrag