Achtung: Forderungen verjähren zum Jahresende!
Unternehmen, die in ihrer Buchhaltung Forderungen führen, sollten sich mit ihren Ansprüchen und Forderungen besonders aufmerksam beschäftigen und die Verjährungsfrist genau prüfen. Nahezu alle Ansprüche unterliegen der Verjährung und die entsprechenden Verjährungsfristen sind gesetzlich im BGB geregelt.