Die Bundesbank veröffentlicht in der Ausgabe Nr. 199 des Bundesanzeigers vom 30.12.2010 den aktuell, anzuwendenden Basiszinssatz. Dieser dient z.B. als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Im Halbjahr von 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2011 beträgt der Basiszinssatz 0,12 %. Der Basiszins liegt bereits seit dem 01.07.2009 konstant bei 0,12%. Eine weitere Anpassung kann erst wieder zum 01.07.2011 erfolgen.
„Wir, als Inkassounternehmen, benötigen den Basiszins für die Berechnung der Verzugszinsen, die dem Schuldner als Verzugsschaden belastet werden. Unter dem Begriff Verzugsschaden werden diejenigen Kosten und Aufwendungen verstanden, die dem Gläubiger durch den Forderungseinzug durch das Unternehmen selbst, ein beauftragtes Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt entstanden sind. Dementsprechend gehören auch Verzugszinsen, die nach der Höhe der Forderungssumme ermittelt werden, sowie Ermittlungs-, Mahn-, Fahrt-, Telefon- und Gerichtskosten zum Verzugsschaden,“ erklärt Burkhard Quermann, Geschäftsführer der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH aus Osnabrück.
Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet bei der Verzugszinsenberechnung nach § 288, ob es sich dabei um ein Verbraucher- oder ein Handelsgeschäft handelt. Bei Verbrauchergeschäften werden demnach zur Berechnung der Verzugszinsen 5%, und bei Handelsgeschäften 8% zum aktuellen Basiszins von 0,12% addiert. Demnach liegt bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung nun aktuell der Verzugszinssatz bei 5,12% und bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung, den Handelsgeschäften, bei 8,12%.
Quelle: www.bundesbank.de