Forderungspfändung
Forderungspfändung: Besteht eine mögliche Forderung eines Schuldners gegenüber eines Dritten, so kann diese mittels Forderungspfändung gepfändet werden. Damit dies geschehen kann, muss der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird meistens mit der Kurzform PfÜB verwendet. Er bewirkt die Pfändung sowie die entsprechende Überweisung der Forderung an den