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Rechtsbehelf
E R

Einspruch

Veröffentlicht am 19. Januar 2017 von
Einspruch: Ist eine gerichtliche Entscheidung gefallen, kann man einen fristgebundenen Einspruch einlegen. Dieser Rechtsbehelf bewirkt, dass eine gerichtliche Entscheidung ggf. geändert, überprüft oder nachgebessert wird. Im Zivilrecht erfolgen Einsprüche oftmals gegen Versäumnisurteile oder Vollstreckungsbescheide. Im Steuerrecht hingegen wird in der Regel gegen den Bescheid des Finanzamtes Einspruch eingelegt.  
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Rechtsbehelf und Rechtsmittel

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Rechtsbehelf und Rechtsmittel: Der Rechtsbefehl umfasst neben den förmlichen Gesuchen auch die formlosen und ist aus diesem Grund auch dem Rechtsmittel übergeordnet. Das Gericht entscheidet über den Rechtsbefehl. Dieser kann z.B. ein Widerspruch oder auch ein Einspruch sein. Ein bekanntes Rechtsmittel ist z.B. die Berufung. Hier wird in der nächst höheren Instanz die Entscheidung getroffen.
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49080 Osnabrück
E-Mail an jobs@adu-inkasso.de

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