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Titel
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Mahnverfahren, gerichtlich

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Mahnverfahren, gerichtlich: Entscheidet sich ein Gläubiger bei einer unbestrittenen Forderung für das gerichtliche Mahnverfahren, kann er sich auf diese Weise recht schnell und kostengünstig einen Vollstreckunsgtitel besorgen. Starten tut da Verfahren mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Dieser wird dem Schuldner dann an seinem Wohnsitz amtlich zugestellt. Erhebt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid,
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Vollstreckungsbescheid

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Vollstreckungsbescheid: Hat ein Gläubiger bereits einen Mahnbescheid beantragt, kann er im nächsten Schritt den Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner erwirken. Auch dieser wird wie auch der Mahnbescheid auf Antrag ausgestellt. Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich (vgl. §§ 699, 700 Zivilprozeßordnung).
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Hotline

Schuldner: +49(0)541 800 18-32
Vertrieb: +49(0)541 800 18-50
Fax: +49(0)541 800 18-55

eMail: info@inkassounternehmen.de

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