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unpfändbar
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Unpfändbarkeit

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Unpfändbarkeit: Generell kann man jede bewegliche Sache pfänden. Das Gesetz ist aber vor, dass es einige Ausnahmen und damit bestimmte unpfändbare Sachen gibt. Dies sind z.B. persönliche Gegenstände wie Kleidung, Lebensmittel, Brennstoffe, Betten, Geschirr, Trauringe, Orden, Bücher, benötigte Möbel oder auch ein Kühlschrank.
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Was ist unpfändbar?

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Was ist unpfändbar?: Damit die wirtschaftliche Existenz nicht durch eine Pfändung zerstört wird, gibt es verschieden Dinge, die bei einer Pfändung nicht gepfändet werden dürfen. Zudem gibt es bei Konto- und Gehaltspfändungen Untergrenzen, sodass dem Schuldner eine Existenzminimum bleibt. In den §§ 811 bis 813 ZPO werden z.B. solche Ausnahmen genannt. In der Regel unpfändbar
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Schuldner: +49(0)541 800 18-32
Vertrieb: +49(0)541 800 18-50
Fax: +49(0)541 800 18-55

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