Unpfändbarkeit:

Generell kann man jede bewegliche Sache pfänden. Das Gesetz ist aber vor, dass es einige Ausnahmen und damit bestimmte unpfändbare Sachen gibt. Dies sind z.B. persönliche Gegenstände wie Kleidung, Lebensmittel, Brennstoffe, Betten, Geschirr, Trauringe, Orden, Bücher, benötigte Möbel oder auch ein Kühlschrank.

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