Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH

Inkasso online

  • Home
  • Geschäftsbereiche
    • Debitorenmanagement
    • Telefoninkasso
    • Vorgerichtliches Inkassoverfahren/Mahnverfahren
    • Gerichtliches Mahnverfahren
    • Vollstreckungsverfahren
    • Überwachungsinkasso
    • Bonitätsauskunft
    • Testangebot
  • Service
    • News
    • Schnittstellen
    • Partnermanagement
    • Mandantenportal
    • Schuldnerservice
    • Glossar
    • Kontakt
  • Wer wir sind
    • Forderungsmanagement
    • Philosophie
    • Unternehmensleitsätze
    • Vorteile
    • Management
    • Karriere & Jobs
Home
|
Glossar
|
Verzug
B S V Z

Basiszinssatz

Veröffentlicht am 16. Januar 2017 von
Basiszinssatz: Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz wichtig. Diese sind in § 288 Abs. 1 und 2 BGB definiert, sodass eine Geldschuld mit einem Verzugszinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist, sofern an diesem Geschäft ein Verbraucher beteiligt ist. Ist ein Unternehmen beteiligt, so ist der Verzugszinssatz mit acht Prozentpunkten
weiterlesen
Posted in

Schuldnerverzug

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Schuldnerverzug: Leistet ein Schuldner trotz Mahnung nicht, ist er in Verzug und muss für den Verzugsschaden aufkommen. Wurde die Leistung mit einem Kalenderdatum versehen, ist keine Mahnung notwendig, um in Verzug zu geraten. Spätestens nach 30 Tagen tritt, nachdem die Rechnung zugegangen ist, automatisch der Verzug ein. §284 BGB  
weiterlesen
Posted in

Verzugszinsen

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Verzugszinsen: Gerät ein Schuldner in Verzug, kann der Gläubiger Verzugszinsen berechnen. Eine Geldschuld wird innerhalb des Verzugs bei Konsumenten mit 5% und bei Unternehmen mit 8% über dem gültigen Basiszinssatz verzinst. .
weiterlesen
Posted in

Zahlungsverzug

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Zahlungsverzug: Im Allgemeinen gilt, dass ein Schuldner einer Geldforderung automatisch nach 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Zahlungsverzug gerät, sofern in der Rechnung nichts anderes wie z.B. ein konkretes Zahlungsziel definiert ist. Eine Mahnung muss somit nicht mehr erfolgen, um einen Schuldner in Verzug zu setzen. Allerdings muss der Gläubiger den Zugang der Rechnung
weiterlesen
Posted in

Hotline

Schuldner: +49(0)541 800 18-32
Vertrieb: +49(0)541 800 18-50
Fax: +49(0)541 800 18-55

eMail: info@inkassounternehmen.de

Allgemeiner Debitoren-
und Inkassodienst GmbH
Eduard-Pestel-Str. 7
49080 Osnabrück

© 2022 Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH
  • Home
  • Glossar
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Haftungshinweise
  • AGB