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Glossar
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Verzugszinsen
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Basiszinssatz

Veröffentlicht am 16. Januar 2017 von
Basiszinssatz: Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz wichtig. Diese sind in § 288 Abs. 1 und 2 BGB definiert, sodass eine Geldschuld mit einem Verzugszinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist, sofern an diesem Geschäft ein Verbraucher beteiligt ist. Ist ein Unternehmen beteiligt, so ist der Verzugszinssatz mit acht Prozentpunkten
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Zahlungsverzug

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Zahlungsverzug: Im Allgemeinen gilt, dass ein Schuldner einer Geldforderung automatisch nach 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Zahlungsverzug gerät, sofern in der Rechnung nichts anderes wie z.B. ein konkretes Zahlungsziel definiert ist. Eine Mahnung muss somit nicht mehr erfolgen, um einen Schuldner in Verzug zu setzen. Allerdings muss der Gläubiger den Zugang der Rechnung
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Zinsen

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Zinsen: Wenn man jemanden Kapital für eine bestimmte Zeit überlässt, kann man dafür Zinsen als Gegenleistung verlangen. Für Gläubiger sind die Verzugszinsen wichtig, also die Zinsen, mit denen das geschuldete Kapital verzinst wird. Die Verzugszinsen richten sich dabei nach dem festgelegten Basiszinssatz der Bundesbank. Daraus lässt sich der Verzugszinssatz berechnen. Dieser liegt für Verbraucher 5%
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Hotline

Schuldner: +49(0)541 800 18-32
Vertrieb: +49(0)541 800 18-50
Fax: +49(0)541 800 18-55

eMail: info@inkassounternehmen.de

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