Mahnverfahren, gerichtlich
Mahnverfahren, gerichtlich: Entscheidet sich ein Gläubiger bei einer unbestrittenen Forderung für das gerichtliche Mahnverfahren, kann er sich auf diese Weise recht schnell und kostengünstig einen Vollstreckunsgtitel besorgen. Starten tut da Verfahren mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Dieser wird dem Schuldner dann an seinem Wohnsitz amtlich zugestellt. Erhebt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid,