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Zwangsvollstreckung
P T V Z

Zwangssicherungshypothek

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Zwangssicherungshypothek: Bei Immobilien gibt es verschiedene Möglichkeiten in der Zwangsvollstreckung. Neben der Zwangsverwaltung und der Zwangsversteigerung ist auch die Zwangssicherungshypotheke möglich. Diese kann allerdings nur für eine getitulierte Forderung von mehr als 750 Euro erfolgen. Hat das zuständige Grundbuchamt die Zwangssicherungshypothek auf dem entsprechenden Titel eingetragen, kann der Gläubiger die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung einleiten.
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Zwangsvollstreckungsnovelle

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Zwangsvollstreckungsnovelle: Seit Januar 1999 führen die Gerichtsvollzieher einige Aufgaben der Vollstreckungsgerichte direkt aus wie z.B. die Abnahme der Vermögensauskunft, die Vereinbarung einer Ratenzahlung. Auch sind mit der Novelle die Kosten für die Zwangsvollstreckung gestiegen. Dies und weitere Änderungen sind in der Zwangsvollstreckungsnovelle geregelt.  
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Vertrieb: +49(0)541 800 18-50
Fax: +49(0)541 800 18-55

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