Gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren jetzt direkt möglich!
Am 01. Juli 2008 ist das Rechtsdienstleistungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten, was die Befugnisse von Inkassounternehmen im Bezug auf die gerichtliche Titulierung erweitert hat. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) löst das vorhandene Rechtsberatungsgesetz (RBG) ab. Mit der Umsetzung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist es registrierten Inkassounternehmen nun gestattet, das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren für unbestrittene Forderungen für ihre