Auf Grund des § 247 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) veröffentlicht die Deutsche Bundesbank heute, dass der seit 01.01.2010 festgesetzte Basiszinssatz von 0,12% zum 01.07.2010 nicht verändert wird und somit weiterhin Gültigkeit behält.
Der Basiszinssatz ist die Grundlage für die Berechnung der Verzugszinens. Das BGB unterscheidet bei der Verzugszinsenberechnung nach § 288, ob es sich um ein Verbraucher- oder ein Handelsgeschäft handelt. Bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung bleibt der Basiszinssatz somit bei 5,12% und bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung (den Handelsgeschäften) bei 8,12%.
Eine neue, mögliche Anpassung des Basiszinssatzes kann demnach frühestens zum 01.01.2011 durch die Deutsche Bundesbank erfolgen.
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