Die Europäische Union in Brüssel plant für Firmen, wie bspw. Inkassounternehmen, das Eintreiben von Schulden im Ausland zu erleichtern, um somit Betrügern schneller das Handwerk legen zu können. Mit einer einheitlichen Regelung innerhalb der EU soll es Gläubigern in Zukunft möglich sein, auch bei Konten im Ausland eine Kontopfändung durchzuführen und somit das Konto für den säumigen Schuldner vorerst zu sperren.
Vorgabe ist, dass Kontopfändungen bei Schuldnern aus unterschiedlichen EU-Ländern genauso einfach möglich sein sollen, wie in den jeweiligen Länder intern selbst. Derzeit gibt es in allen 27 Mitgliedsländern unterschiedliche Regelungen bzw. Rechtslagen, woraufhin sich der Einzug von offenen Forderungen durch Vollstreckungsmaßnahmen als recht schwierig darstellt und meisten nur über lange, kostenintensive Gerichtsprozesse umzusetzen ist.
Bis zu 60% der Schulden, die die Grenze in andere EU-Länder überschreiten, werden gar nicht erst durch das Unternehmen selbst oder auch durch ein Inkassounternehmen geltend gemacht. Aber gerade bei jungen und kleinen Unternehmen, bei denen es auf jeden Euro ankommt, können offene Forderungen zu ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten führen. Nach Angaben der EU versuchen derzeit ca. 1 Millionen Unternehmen ausstehende Zahlungen im Ausland einzutreiben. Oftmals handelt es sich dabei um Waren, die im Internet gekauft worden sind, bei denen das Unternehmen aber zu keiner Zeit die Ware erhalten hat. Die offenen Rechnungen innerhalb der EU summieren sich auf mittlerweile rund 600 Millionen Euro.
Dem Vorschlag zur europaweiten Vereinheitlichung der Kontopfändung müssen allerdings noch das Europaparlament und die einzelnen Mitgliedsländern zustimmen. Die Regelung soll nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen gelten, die Forderungen gegenüber Firmen oder auch anderen Privatpersonen haben.
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