Zum 01.07.2011 hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz von bislang 0,12% auf 0,37% erhöht. Anhand des Basiszinssatzes werden die Verzugszinsen gemäß § 288 BGB ermittelt, die Gläubiger ihren Schuldnern berechnen.
Daraus ergibt sich für Geschäfte mit Verbrauchern ein neuer Verzugszinssatz von 5,37% (alt: 5,12%) bzw. bei Geschäften mit Unternehmen ein Verzugszinssatz von 8,37% (alt: 8,12%).
Grundsätzlich muss ein Schuldner den Schaden, der durch seinen Zahlungsverzug dem Gläubiger entstanden ist wie bspw. den Einsatz eines Inkassounternehmens, bezahlen. Bei einer Geldschuld zählen u.a. die Verzugszinsen zum Verzugsschaden. Eine Geldschuld ist gemäß § 288 Abs. 1 BGB während des Verzuges zu verzinsen.
Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 30.06.2011 (Nr. 96) bekannt gegeben. Die nächste Veränderung des Basiszinssatzes kann frühestens zum 01.01.2012 durch die Deutsche Bundesbank erfolgen.