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Abtretung
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Fiduziarische Abtretung

Veröffentlicht am 19. Januar 2017 von
Fiduziarische Abtretung: Tritt ein Zedent seine Forderungen zu einem bestimmten Zweck wie der Einziehung dieser an einen Zessionar ab, wird dieser Vorgang als fiduziarische bzw. treuhänderische Abtretung genannt. Der Zessionar tritt im Außenverhältnis gegenüber den Schuldnern mit allen Rechten und Pflichten auf. Im Innenverhältnis jedoch bleibt der Zedent der wirtschaftliche Eigentümer der Forderungen. Man spricht
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Globalzession

Veröffentlicht am 20. Januar 2017 von
Globalzession: Werden Kundenforderungen zur Sicherung eines Kreditgeschäftes abgetreten, spricht man von Globalzession.  
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Sicherungsabtretung

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Sicherungsabtretung: Die Sicherungsabtretung ist auch unter dem Begriff Sicherungszession bekannt, welche zu den bürgschaftsähnlichen Sicherheiten eines Kredits gehört. Im Gesetz wird die Sicherungsabtretung allerdings nicht extra geregelt. Kredite können dadurch besichert werden, dass Forderungen und andere Rechte des Kreditnehmers an das kreditgebende Kreditinstitut abgetreten werden. Es wird ein entsprechender Abtretungsvertrag geschlossen.    
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Treuhänderische Abtretung

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Treuhänderische Abtretung: Tritt der Zedent seine Forderungen für einen festgelegten Zweck an einen Zessionar ab, wird dies als treuhänderische oder auch fiduziarische Abtretung bezeichnet. Der Zweck ist im Rahmen einer Abtretung an ein Inkassounternehmen der Einzug der offenen Forderungen. Der Zedent also der Gläubiger bleibt in diesem Innenverhältnis Eigentümer der Forderung, das Inkassounternehmen darf gegenüber
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Hotline

Schuldner: +49(0)541 800 18-32
Vertrieb: +49(0)541 800 18-50
Fax: +49(0)541 800 18-55

eMail: info@inkassounternehmen.de

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