Sicherungsabtretung:

Die Sicherungsabtretung ist auch unter dem Begriff Sicherungszession bekannt, welche zu den bürgschaftsähnlichen Sicherheiten eines Kredits gehört. Im Gesetz wird die Sicherungsabtretung allerdings nicht extra geregelt. Kredite können dadurch besichert werden, dass Forderungen und andere Rechte des Kreditnehmers an das kreditgebende Kreditinstitut abgetreten werden. Es wird ein entsprechender Abtretungsvertrag geschlossen.

 

 

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