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Gehaltspfändung
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Pfändung von Arbeitseinkommen

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Pfändung von Arbeitseinkommen: Der Gläubiger kann bei Vorhandensein eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das Arbeitseinkommen des Schuldners direkt beim Arbeitgeber (Drittschuldner) pfänden. Diese Art der Pfändung ist für alle Beteiligten die unangenehmste Art, da der Schuldner oftmals sein Ansehen im Betrieb verliert. Das pfändbare Arbeitseinkommen wird anhand der Pfändungstabelle ermittelt. Dem Arbeitnehmer steht ein nicht pfändbarer
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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb)

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb): Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (abgekürzt PfÜb) ist ein Instrument der Zwangsvollstreckung. Er wird vom entsprechenden Vollstreckungsgericht erlassen, sofern ein Vollstreckungstitel vorliegt. Mit ihm kann der Gläubiger z.B. Guthaben von Konten des Schuldners pfänden. Häufig ist die Bank, der Arbeitgeber oder eine Versicherung Drittschuldner. Der Gläubiger wendet sich dann nur an den
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Personalabteilung
Eduard-Pestel-Str. 7
49080 Osnabrück
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