Kontenpfändung
Kontenpfändung: Mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kann ein Gläubiger eine Kontopfändung bei der Bank des Schuldners beantragen und durchführen lassen. Die Bank ist damit ein Drittschuldner. Viele Schuldner in Deutschland verfügen über ein Girokonto, über das sie auch ihre laufenden Geldgeschäfte abwickeln. Daher handelt es sich bei der Kontopfändung um die häufigste Pfändungsart. Trotz Pfändung