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Mahnverfahren
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Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren: Seit einigen Jahren steht das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren zur Verfügung, an das sich viele Gerichte bereits angeschlossen haben. Damit wird die Beantragung der Mahn- und Vollstreckungsbescheide für Inkassounternehmen deutlich vereinfacht, da die elektronische Bearbeitung und Überstellung das Papier und die Post ablöst. Somit können Inkassounternehmen das gerichtliche Mahnverfahren schneller, effizienter und kostengünstiger
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Gerichtliches Mahnverfahren

Veröffentlicht am 20. Januar 2017 von
Gerichtliches Mahnverfahren: Ist eine Forderung unstrittig, hat der Gläubiger die Möglichkeit, das gerichtlichen Mahnverfahren durchzuführen. Der erste Schritt ist hierbei der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gegen den Schuldner, für diesen Erlass muss er bei Gericht entsprechende Gebühren entrichten. Das Gericht stellt den Mahnbescheid dem Schuldner zu und benachrichtigt darüber den Gläubiger. Der Schuldner hat
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Mahnbescheid

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Mahnbescheid: Befindet sich ein Gläubiger mit seiner Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren, kann er auf Antrag bei Gericht den Mahnbescheid gegen seinen Schuldner beantragen. Der Schuldner hat zwei Wochen Zeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Der Zeitpunkt gilt ab Zustellung des Mahnbescheides beim Schuldner. Auf den Mahnbescheid folgt der Vollstreckungsbescheid, auch den der Gläubiger bei Gericht
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Mahnverfahren, gerichtlich

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Mahnverfahren, gerichtlich: Entscheidet sich ein Gläubiger bei einer unbestrittenen Forderung für das gerichtliche Mahnverfahren, kann er sich auf diese Weise recht schnell und kostengünstig einen Vollstreckunsgtitel besorgen. Starten tut da Verfahren mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Dieser wird dem Schuldner dann an seinem Wohnsitz amtlich zugestellt. Erhebt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid,
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Personalabteilung
Eduard-Pestel-Str. 7
49080 Osnabrück
E-Mail an jobs@adu-inkasso.de

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