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Pfändung
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Arbeitseinkommen pfänden

Veröffentlicht am 16. Januar 2017 von
Arbeitseinkommen pfänden: Liegt ein vollstreckbarer Titel gegen einen Schuldner vor, kann der Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung das Einkommen direkt beim Arbeitgeber pfänden. Er benötigt dafür einen vom Amtsgericht erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Hierbei sind jedoch die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen. Damit ist die Einkommenspfändung die häufigste Form der Pfändung.  
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Austauschpfändung

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Austauschpfändung: Hat der Schuldner ein unpfändbares Objekt wie bspw. Bekleidung und der Gläubiger überlasst ihm dafür einen Ersatz oder den Betrag, den er für den Neukauf benötigt, wird dieser Vorgang Austauschpfändung genannt. Sie dient dazu, ein höherwertiges Objekt dann pfänden zu können.
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Kontakt

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Personalabteilung
Eduard-Pestel-Str. 7
49080 Osnabrück
E-Mail an jobs@adu-inkasso.de

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