Intelligentes Forderungsmanagement für Diepholz
Offene Forderungen können die Unternehmensliquidität enorm belasten. Die Bearbeitung dieser Forderungen bindet erhebliche Ressourcen. Um Kapazitäten für das Kerngeschäft zu schaffen und Zahlungsausfälle zu minimieren, ist es wirtschaftlich sinnvoll, die Bearbeitung dieser Forderungen an einen spezialisierten Dienstleister auszulagern. ADU Inkasso bietet durch ein maßgeschneidertes und erfolgsorientiertes Forderungsmanagement effiziente Lösungen für die Bearbeitung offener Forderungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um überfällige Rechnungen oder titulierte Forderungen handelt. Von der ersten schriftlichen Zahlungserinnerung, der Beantragung des Mahnbescheides, über Zwangsvollstreckung bis hin zum Überwachungsverfahren bearbeitet ein erfahrenes Team für Diepholz mandatsspezifisch die überfälligen Forderungen. Die Beratung des Auftraggebers nimmt dabei einen hohen Stellenwert ein. Nach Analyse der Anforderungen und in Abstimmung mit dem Auftraggeber entwickelt ADU Inkasso den effektivsten Bearbeitungsprozess und optimiert diesen weiter.
Diepholz (Plattdeutsch: Deefholt) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im ehemaligen Regierungsbezirk Hannover in Niedersachsen und die viertgrößte Gemeinde im Landkreis. Seit 1994 gehört Diepholz dem Städtequartett an, zu dem sich die Städte Damme, Diepholz, Lohne und Vechta zusammengeschlossen haben.
Bonitätsprüfungen für Diepholz
Sie möchten vorab über die Zahlungsfähigkeit potenzieller Neukunden informiert sein? ADU Inkasso hilft Ihnen für Diepholz mittels zuverlässiger Bonitätsauskünfte, die Lage Ihrer Kunden besser einzuschätzen, umso Ihre Unternehmensrisiken zu minimieren.
Vorgerichtliches Inkasso für Diepholz
Ein Inkassobüro beauftragen und damit langfristig die eigene Liquidität sichern dürfte im Interesse eines jeden Unternehmens liegen. Bei einer Zusammenarbeit mit ADU Inkasso für Diepholz wird nach Erteilung des Inkassoauftrages das außergerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Im ersten Schritt wird Ihr Schuldner unter Konkretisierung der Gesamtforderung aus Hauptanspruch Zinsen, Mahnkosten und Inkassovergütung unter angemessener Fristsetzung zur Erfüllung der Forderung aufgefordert. Im weiteren Verlauf erfolgt eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner seitens von uns speziell geschulten Mitarbeiter. Im Rahmen unserer Vermittlertätigkeit wird mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung vorgeschlagen. Berechtigte Einwendungen werden aufgedeckt mit der Folge, dass unter Umständen für ein Gerichtsverfahren mit einem negativen Ausgang Kosten vermieden werden.
Außergerichtliches Inkasso zum professionellen Einzug Ihrer offenen Forderungen für Diepholz
Für ADU Inkasso heißt Inkasso konsequente Verantwortung, so dass Sie schnellstmöglich den Betrag erhalten und Sie mit individuellen, auf Ihre Branche zugeschnittenen Inkasso-Komplettlösungen in finanzieller Balance bleiben. Wir paaren für Diepholz Fingerspitzengefühl mit Beharrlichkeit: Als Mediator zwischen Ihnen und Ihrem Kunden setzen wir alles daran, Ihre Kundenbeziehung zu erhalten.
Telefoninkasso für Diepholz
Das Mahntelefonat ist von ADU Inkasso für Diepholz die erfolgreichste und effektivste Form der Forderungsrealisierung. Wir erfahren sofort den Grund für das Ausbleiben der Zahlungen. Je nach Sachlage kann eine sofortige kundenorientierte Lösung erarbeitet werden. So tritt der Gläubiger als Helfer und Problemlöser und nicht als Schuldeneintreiber auf. Die Kundenbindung und Vertrauensbasis wird gestärkt und die Geschäftsbeziehung gefestigt. Durch ein permanentes und konsequentes telefonisches Nachfassen werden die Kunden zur Einhaltung der Zahlungsfristen erzogen. Damit verbessern sich die Zahlungseingänge und die Unternehmensliquidität.
Gerichtliches Inkasso für Diepholz
Sollten alle außergerichtlichen Anstrengungen zur Beitreibung der Forderung erfolglos verlaufen sein, ist die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erforderlich. Das gerichtliche Mahnverfahren ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) in den §§ 688 – 703 geregelt und soll dem Gläubiger helfen, möglichst schnell und unkompliziert seine Forderungen zu realisieren. Die Beantragung eines Mahnbescheides, sowie wenn nötig eines Vollstreckungsbescheides, wird auf Wunsch und nach Absprache mit dem Mandanten von ADU Inkasso für Diepholz durchgeführt. Die Zwangsvollstreckung und Verwaltung titulierter Forderungen werden durch unsere Zwangsvollstreckungsabteilung überwacht.
Nachgerichtliche Beitreibung für Diepholz
In dieser Phase, also nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels, kann ADU Inkasso Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, um einen Ausgleich der Forderung zu erwirken. Vor Einleitung solcher Maßnahmen erfolgt eine individuelle Prüfung, ob deren Einsatz wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Titelüberwachung für Diepholz
Gerade bei alten Forderungen ist es wichtig, in regelmäßigen Abständen die aktuelle Vermögenssituation des Schuldners zu überprüfen. Oft hat ein Wohnungswechsel beim Schuldner auch etwas mit einer veränderten finanziellen Situation zu tun (neuer Arbeitsplatz o.ä.)
Darum bietet ADU Inkasso für Diepholz:
- Regelmäßige Wiedervorlage inkl. Überprüfung der aktuellen Wohnanschrift
• Ermittlung des Schuldners sowie dessen finanzieller Verhältnisse
Langzeitüberwachung für Diepholz
Ist der Schuldner derzeit vermögenslos und Vollstreckungsmaßnahmen daher nicht erfolgversprechend¸ wird die Angelegenheit in die Langzeitüberwachung für Blieskastel übernommen, die bis zu 30 Jahre fortgeführt werden kann. Während dieser Phase werden regelmäßig die Schuldnerverhältnisse überprüft, denn gerade bei jüngeren Schuldnern können sich die Vermögensverhältnisse ändern, so dass zu einem späteren Zeitpunkt die rückständige Forderung doch noch beigetrieben werden kann. Sollten Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Vollstreckung vorliegen, wird diese, in Abstimmung mit Ihnen eingesetzt.
Zwangsvollstreckung für Diepholz
Die Zwangsvollstreckung für Diepholz gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte. Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.
b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.