Pfändung:

Eine Pfändung kann nur auf Grundlage eines Vollstreckungstitels erfolgen, den der Gläubiger bei Gericht beantragen muss. Die Pfändung ist ein Instrument der Zwangsvollstreckung und bezeichnet in der Regel das Pfänden von beweglichem Vermögen, um eine Geldforderung zu begleichen. Die Pfändung führt der Gerichtsvollzieher durch. Weitere Formen der Pfändung sind z.B. Kontopfändung, Gehaltspfändung und Pfändung von Renten. Abgeschlossen ist die Sachpfändung dann, wenn der Gerichtsvollzieher die zu pfändenen Gegenstände beschlagnahmt hat.