P-Konto:

Das Pfändungsschutzkonto wird häufig mit dem Begriff P-Konto abgekürzt. Dies Konto kann sich jeder Bürger einrichten lassen, der ein Girokonto besitzt. Es bedeutet, dass der pfändungsfreie Grundfreibetrag pro Monat automatisch geschützt ist. Dieser Betrag bleibt bei einer Pfändung unangetastet.