Inkasso Frankfurt

Für Frankfurt ein schnelles und nachhaltiges Inkasso

Unsere Leistungen des Forderungsmanagements für Frankfurt
Dank des einzigartigen Angebotes von ADU Inkasso für Frankfurt unterstützen wir Sie entlang des gesamten Finanzprozesses, als ihr Partner optimieren wir Ihre Abläufe.

Unser Leistungsangebot für Frankfurt. umfasst:

Bonitätsprüfung

– Inkassodienstleistungen

– Mahnservice

– Gerichtliches Inkasso

– Langzeitüberwachung

Bonitätsprüfung für Frankfurt

Vertrauen Sie sich mit der Bonitätsprüfung ADU Inkasso für Frankfurt an und lassen Sie die Bonitätsprüfung von Fachmännern in diesem Bereich durchführen. Sie minimieren Ihr Zahlungsausfallrisiko, beschleunigen Zahlungsströme, zusätzlich optimieren Sie Ihren Umsatz und Ihre Gewinne durch den richtigen Umgang mit risikobehafteten Kunden.

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Vorgerichtliches Inkasso für Frankfurt

ADU Inkasso bietet Ihnen für Frankfurt ein mehrstufiges und individuelles Inkassoverfahren. Der Schwerpunkt liegt auf dem kostenschonenden außergerichtlichen Einzug Ihrer ausstehenden Zahlung. Über verschiedene Kommunikationskanäle kontaktieren wir Ihre Schuldner und erarbeiten gemeinsam Lösungen zum Ausgleich der Forderung. Gerade durch die direkte und persönliche Ansprache lassen sich gemeinsam mit dem Schuldner Zahlungsvereinbarungen treffen.

Frankfurter Wirtshaus

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German, International, Bars
+496929728660
Mainkai 35, 60311 Frankfurt, Germany

Telefoninkasso für Frankfurt

Die qualifizierten Mitarbeiter von ADU Inkasso bieten für Frankfurt allen Beteiligten jederzeit die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten. Hier können die persönlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besprochen und anschließend nach einer realistischen Lösung zur Rückführung der offenen Forderungen gesucht werden. Diese kann, je nach individueller Situation des Schuldners, aus einer Ratenzahlung, einem Vergleich oder aus Zahlungsaufschüben bestehen. Unsere professionellen Mitarbeiter sind ausgebildete Inkasso Spezialisten, die einen Vorgang fallabschließend bearbeiten können. Persönliche Betreuung, Einfühlungsvermögen, fachlich fundierte Argumentation und ein langjährig aufgebauter Erfahrungsschatz: Die Qualität der Mitarbeiter von ADU Inkasso ermöglicht, bei gleichzeitig durchgehend hoher Erreichbarkeitsquote, eine vollumfängliche Betreuung aller Verfahrensbeteiligten.

Gerichtliches Inkasso für Frankfurt

Sollten alle außergerichtlichen Anstrengungen zur Beitreibung der Forderung erfolglos verlaufen sein, ist die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erforderlich. Das gerichtliche Mahnverfahren ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) in den §§ 688 – 703 geregelt und soll dem Gläubiger helfen, möglichst schnell und unkompliziert seine Forderungen zu realisieren. Die Beantragung eines Mahnbescheides, sowie wenn nötig eines Vollstreckungsbescheides, wird auf Wunsch und nach Absprache mit dem Mandanten von ADU Inkasso für Frankfurt durchgeführt. Die Zwangsvollstreckung und Verwaltung titulierter Forderungen werden durch unsere Zwangsvollstreckungsabteilung überwacht.

Nachgerichtliche Beitreibung für Frankfurt

In dieser Phase, also nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels, kann ADU Inkasso Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, um einen Ausgleich der Forderung zu erwirken. Vor Einleitung solcher Maßnahmen erfolgt eine individuelle Prüfung, ob deren Einsatz wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Überwachungsverfahren für Frankfurt:

ADU Inkasso übernimmt das Überwachungsverfahren für Frankfurt. In einigen Fällen wird selbst die Zwangsvollstreckung zu keinem Erfolg führen und man wird die Gewissheit erlangen, dass der Schuldner zurzeit völlig vermögenslos ist. Dies ist aber oftmals nur ein vorübergehender Zustand, weshalb die Forderungen jetzt im Überwachungsverfahren weiterbearbeitet werden. Während des Überwachungsverfahrens prüfen wir in sinnvollen regelmäßigen Abständen, wie sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners entwickeln und sorgen gleichzeitig dafür, dass wir immer über eine aktuelle Anschrift des Schuldners verfügen. Sollte sich im Rahmen dieser Prüfungen ergeben, dass der Schuldner wieder zu Zahlungen im Stande ist, werden wir unverzüglich mit ihm in Verbindung treten und falls nötig entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn einleiten.

Zwangsvollstreckung für Frankfurt

Die Zwangsvollstreckung für Frankfurt gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte.  Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.

b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.

Nehmen Sie Kontakt jetzt auf!