ADU Inkasso ist Ihr kompetenter Partner für das außergerichtliches, dem gerichtliches Mahnverfahren und der Zwangsvollstreckung für Liebenwalde
Die Umstrukturierungsprozesse der Wirtschaft machen deutlich, dass gezieltes Outsourcing ein immer wichtigerer Faktor wird. Sichern auch Sie die Liquidität Ihres Unternehmens und reduzieren Sie Forderungsausfälle. ADU Inkasso übernimmt Ihre Fälle und entlasten Ihre Mahn- und Rechtsabteilung für Liebenwalde. Wir perfektionieren stetig die entscheidenden Stellen der Mahn- und Forderungsstufen – unternehmensintern sowie extern und liefern relevante Resultate. Das Steuern der richtigen Balance von Standardisierung und Flexibilität bestimmt dabei unseren Weg. Folgende Maßnahmen und Dienstleistungen können wir unseren Kunden anbieten.
Liebenwalde ist eine amtsfreie, kreisangehörige Stadt im Landkreis Oberhavel in Brandenburg.
Bonitätsprüfung für Liebenwalde
ADU Inkasso optimiert Ihr Risikomanagement für Liebenwalde schon ab dem ersten Kundenkontakt. Dazu erhalten Auftraggeber in jeder Phase Informationen und Serviceleistungen nach Maß. Im ganzheitlichen Inkasso stellt die Bonitätsprüfung eine weitere Stufe für den Risikocheck dar. Die Zahlungsfähigkeit zu prüfen ist ein elementarer Schritt, nachdem eine Kundenbestellung eingegangen ist. Dabei ist nicht nur bei Kontakten zu Firmen Bonitätsprüfung oberstes Gebot, sondern ebenso bei Privatpersonen.
Vorgerichtliches Inkasso für Liebenwalde
Das Ziel ist klar: schneller Forderungseinzug ohne gerichtliches Verfahren. Der Fokus von ADU Inkasso liegt für Liebenwalde auf dem vorgerichtlichen Mahnverfahren. Gerade der frühe Erfolg im Prozess ist unsere Stärke und daher versuchen wir alles um ein gerichtliches Mahnverfahren nicht anstreben zu müssen, da dort die meisten Kosten anfallen und das Geschäftsverhältnis einen weiteren Tiefpunkt erleidet. Durch moderne Workflows und dem großen Engagement unserer Mitarbeiter gelingt es uns den Großteil unserer Akten im vorgerichtlichen Verfahren zu erledigen.
Telefoninkasso für Liebenwalde
Gerade im B2C – Inkasso ist ein starkes Telefoninkasso sehr wichtig. ADU schreibt Ihre Schuldner also nicht nur an, sondern versuchen Sie auch mit Nachdruck telefonisch von den Vorteilen einer schnellen Zahlung der offenen Forderungen zu überzeugen. Wir haben uns seit mehreren Jahren auf Telefoninkasso für Liebenwalde spezialisiert und unsere Prozesse und Leitfäden immer weiter optimiert. Hierbei ist es auch sehr wichtig auf den Schuldner und seine individuelle Situation einzugehen. Wir ermöglichen dem Schuldner zum Beispiel Ratenzahlungen und wickeln alle Vorgänge für Sie ab. Bis zur Realisierung Ihrer Forderungen. So haben Sie deutlich weniger Arbeit und profitieren von der Erfahrung unserer Inkasso Experten. Am Telefon erzielen wir die besten Quoten. Mit Fingerspitzengefühl und konsequentem Handeln, sowie mehrerer Erinnerungen versuchen wir eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und halten Sie immer auf dem neusten Stand.
Gerichtliches Inkasso für Liebenwalde
Sind alle außergerichtlichen Versuche gescheitert, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen, wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein gerichtlicher Forderungseinzug initiiert. Dazu bedient sich ADU Inkasso vieler Jahre Berufserfahrung. Wir leiten ein gerichtliches Mahnverfahren ein und stellen auf elektronischem Weg den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides. Sofern dieser widerspruchslos bleibt, folgt der Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem kann die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden. Widerspricht der Schuldner dem gerichtlichen Verfahren, kann in Absprache mit dem Auftraggeber das Klageverfahren eingeleitet werden. Auch dafür stehen wir für Liebenwalde zur Verfügung. Die Möglichkeit der Vollstreckung bleibt 30 Jahre lang bestehen. Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Schuldner besteht sogar ohne zeitliches Limit. Es ist stets sinnvoll, die Vermögenssituation des Schuldners im Blick zu behalten. Die Vermögenslage eines Schuldners kann sich immer verändern. Sollte sich die finanzielle Lage des Schuldners später einmal verbessern, können weitere Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Beim Monitoring der Lage des Schuldners hilft ADU Inkasso mit seiner Langzeitüberwachung.
Nachgerichtliches Inkasso für Liebenwalde
Besteht für eine Zwangsvollstreckung keine Aussicht auf Erfolg, weil der Kunde keine pfändbaren Werte besitzt, dann führen wir den außergerichtlichen Dialog mit Ihrem Kunde kontinuierlich weiter. Unser Ziel: mit dem Kunden eine Einigung beispielsweise über Ratenzahlung zu finden, damit Sie Ihr Geld erhalten.
Langzeitüberwachung für Liebenwalde
Ist es nicht möglich, den Schuldner zu einer Zahlung zu motivieren und sollten auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht zur Zahlung führen, übernimmt ADU Inkasso für Sie die Langzeitüberwachung. Wir behalten die gesetzlichen Verjährungsfristen stets im Auge und prüfen für Liebenwalde immer wieder erneut den Schuldner.
Zwangsvollstreckung für Liebenwalde
Die Zwangsvollstreckung für Liebenwalde gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte. Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.
b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.